Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg https://conneryeghi.theisblog.com/32556730/details-fiktion-und-motorradführerschein-kaiserslautern